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Widerruf von Kreditverträgen

Der EuGH hat am 26.03.2020 mit bahnbrechendem Urteil den Verbraucherschutz gestärkt. Bundesweit sind weit über 20 Millionen Kreditverträge, Leasingverträge und Finanzierungen betroffen.

Ca. 90% aller Verträge betroffen.

Das Urteil des höchsten europäischen Gerichts bezieht sich auf eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung, die zwischen 2010 und 2019 nahezu jedes Kreditinstitut in seinen Verträgen verwendete:

"Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat."

Diese Widerrufsbelehrung verweist wiederum auf andere Rechtsvorschriften im sogenannten "Kaskadenverweis". Für einen Verbraucher ist daraus nicht zu erkennen, ab wann die Frist nun schlussendlich beginnt. Die Folge aus dem Urteil des EuGH ist nun, dass Sie als Verbraucher noch lange nach dieser Frist Ihre Kreditverträge widerrufen können.

Kostenfreie Vorprüfung Ihres Kreditvertrages

Kompetent

Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Jahren mehr als 10.000 Kreditverträge geprüft und Mandanten in ganz Deutschland vertreten.

Individuell

Wir prüfen Ihren Kreditvertrag durch einen Fachanwalt genauestens und individuell, bevor wir mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten besprechen.

Kostenfrei

Unsere individuelle Vorabprüfung ist für Sie völlig kostenfrei. Eine Teilnahme an der Vorabprüfung verpflichtet Sie nicht zur Mandatserteilung.

Online Kreditwiderruf

Die Abwicklung Ihres Kreditwiderrufs erfolgt einfach, unkompliziert und komplett online oder telefonisch. Zu keinem Zeitpunkt ist ein physisches Treffen notwendig. Das schützt uns in Corona-Zeiten und spart Reisekosten.

Anfrage

Sie übermitteln uns online Ihre Daten zur kostenfreien Vorprüfung.

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Statusupdates

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Prüfungsergebnis

Nach Abschluss erhalten Sie das fachanwaltliche Prüfungsergebnis.

Erfolgsaussichten

Wir besprechen Ihre Erfolgsaussichten telefonisch.

Mandatserteilung

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Betroffene Kreditverträge

Erfahren Sie, welche Kreditverträge vom Urteil des EuGH betroffen sind und ob Sie ihren Kreditvertrag widerrufen können.

Alle Kreditverträge zwischen 2010 und 2019.

Sie können die Finanzierung Ihres Autos oder einer Immobilie genauso widerrufen, wie auch beispielsweise eine finanzierte Kapitalanlage oder eine finanzierte Photovoltaikanlage. Voraussetzung ist aber stets, dass Sie als Verbraucher gehandelt haben.

"Ein Widerruf ist immer möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Ob ein Widerruf wirtschaftlich sinnvoll ist, entscheiden wir individuell mit dem Mandanten."

Im Rahmen unserer kostenfreien Vorprüfung prüfen wir die Erfolgsaussichten und erörtern mit dem Mandanten alle rechtlichen Folgen wie Prozessrisiken, Kosten und eventuelle Rückforderungen des Kreditgebers.

Kostenfeie Vorprüfung

Was kostet ein Kreditwiderruf?

Ein Kreditwiderruf selbst verursacht zunächst keine Kosten. Allerdings müssen Sie auch die Rechtsfolgen beachten. Dies erfolgt gemeinsam mit Ihnen im Rahmen der kostenfreien Vorprüfung.

Rechtsschutzdeckung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese unter Umständen die Kosten des Widerrufs, sobald Ihr Kreditgeber Ihren Widerruf ablehnt. Rechtsschutzversicherungen mit neueren Bedingungen haben jedoch den Widerruf derartiger Verträge explizit von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Gerne prüfen wir individuell, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.

Kostendeckung durch Prozessfinanzierer

Sollte keine Rechtsschutzdeckung bestehen, profitieren Sie möglicherweise von unserem Netzwerk in Zusmmenarbeit mit einem Prozessfinanzierer. Dieser übernimmt das vollständige Kostenrisiko bei Vereinbarung eines Erfolgsanteils. Gerne informieren wir Sie über diese Möglichkeit im Rahmen unserer Vorabprüfung.

Kostenfreie Vertragsprüfung

Fragen zum Kreditwiderruf

Die Vorabprüfung Ihres Kreditvertrages verläuft online, schnell und unkompliziert. Sie nutzen unser Formular zur Übermittlung Ihrer Angaben.

Zunächst sichten wir Ihren übermittelten Kreditvertrag und die weiteren Dokumente. Sobald diese Sichtprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen im Anschluss die in Ihrem Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung. Sollte diese angreifbar und ein Widerruf möglich sein, kontaktieren wir Sie mit dem Prüfungsergebnis und besprechen telefonisch das weitere Vorgehen.

Grundsätzlich können Sie Ihrer Bank gegenüber selbst den Widerruf erklären. Unsere Erfahrungen aus vergangenen Widerrufen zeigen jedoch, dass Banken Widerrufe von Verbrauchern generell "abbügeln". Konkret bedeutet das: Sie erhalten meist ein kurzes Schreiben, in dem Ihr Widerruf abgelehnt wird und Ihnen erklärt wird, dass Ihr Vertrag vom Urteil des EuGH nicht betroffen sei.

Wir empfehlen daher bereits den Widerruf von einer spezialisierten und in Bankenkreisen bekannten Kanzlei erklären zu lassen. Dies verbessert die Erfolgsaussichten, verkürzt den Prozess erheblich und verursacht keine zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten.

Unsere Fachanwaltskanzlei hilft Ihnen hier gerne weiter.

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