Das Urteil des höchsten europäischen Gerichts bezieht sich auf eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung, die zwischen 2010 und 2019 nahezu jedes Kreditinstitut in seinen Verträgen verwendete:
"Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat."
Diese Widerrufsbelehrung verweist wiederum auf andere Rechtsvorschriften im sogenannten "Kaskadenverweis". Für einen Verbraucher ist daraus nicht zu erkennen, ab wann die Frist nun schlussendlich beginnt. Die Folge aus dem Urteil des EuGH ist nun, dass Sie als Verbraucher noch lange nach dieser Frist Ihre Kreditverträge widerrufen können.
Sie können die Finanzierung Ihres Autos oder einer Immobilie genauso widerrufen, wie auch beispielsweise eine finanzierte Kapitalanlage oder eine finanzierte Photovoltaikanlage. Voraussetzung ist aber stets, dass Sie als Verbraucher gehandelt haben.
"Ein Widerruf ist immer möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Ob ein Widerruf wirtschaftlich sinnvoll ist, entscheiden wir individuell mit dem Mandanten."
Im Rahmen unserer kostenfreien Vorprüfung prüfen wir die Erfolgsaussichten und erörtern mit dem Mandanten alle rechtlichen Folgen wie Prozessrisiken, Kosten und eventuelle Rückforderungen des Kreditgebers.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese unter Umständen die Kosten des Widerrufs, sobald Ihr Kreditgeber Ihren Widerruf ablehnt. Rechtsschutzversicherungen mit neueren Bedingungen haben jedoch den Widerruf derartiger Verträge explizit von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Gerne prüfen wir individuell, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.
Sollte keine Rechtsschutzdeckung bestehen, profitieren Sie möglicherweise von unserem Netzwerk in Zusmmenarbeit mit einem Prozessfinanzierer. Dieser übernimmt das vollständige Kostenrisiko bei Vereinbarung eines Erfolgsanteils. Gerne informieren wir Sie über diese Möglichkeit im Rahmen unserer Vorabprüfung.
Die Vorabprüfung Ihres Kreditvertrages verläuft online, schnell und unkompliziert. Sie nutzen unser Formular zur Übermittlung Ihrer Angaben.
Zunächst sichten wir Ihren übermittelten Kreditvertrag und die weiteren Dokumente. Sobald diese Sichtprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen im Anschluss die in Ihrem Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung. Sollte diese angreifbar und ein Widerruf möglich sein, kontaktieren wir Sie mit dem Prüfungsergebnis und besprechen telefonisch das weitere Vorgehen.
Grundsätzlich können Sie Ihrer Bank gegenüber selbst den Widerruf erklären. Unsere Erfahrungen aus vergangenen Widerrufen zeigen jedoch, dass Banken Widerrufe von Verbrauchern generell "abbügeln". Konkret bedeutet das: Sie erhalten meist ein kurzes Schreiben, in dem Ihr Widerruf abgelehnt wird und Ihnen erklärt wird, dass Ihr Vertrag vom Urteil des EuGH nicht betroffen sei.
Wir empfehlen daher bereits den Widerruf von einer spezialisierten und in Bankenkreisen bekannten Kanzlei erklären zu lassen. Dies verbessert die Erfolgsaussichten, verkürzt den Prozess erheblich und verursacht keine zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten.
Unsere Fachanwaltskanzlei hilft Ihnen hier gerne weiter.