Das Urteil des höchsten europäischen Gerichts bezieht sich auf eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung, die zwischen 2010 und 2019 in nahezu jeder Autofinanzierung zu finden ist:
"Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat."
Diese Widerrufsbelehrung verweist wiederum auf andere Rechtsvorschriften im sogenannten "Kaskadenverweis". Für den Kreditnehmer ist daraus nicht zu erkennen, ab wann die Frist nun schlussendlich beginnt. Die Folge aus dem Urteil des EuGH ist nun, dass Sie als Verbraucher Ihre Autofinanzierung widerrufen, das Auto zurückgeben können und Ihre geleisteten Zahlungen (Raten und Anzahlung) zurückerhalten.
Wenn Sie Ihren Leasingvertrag oder Autokredit erfolgreich widerrufen, erhalten Sie Ihre Anzahlung in voller Höhe sowie alle Tilgungs- oder Leasingraten zurück.
Nutzen Sie unseren Widerrufarechner und berechnen Sie die Höhe Ihrer Rückerstattung durch die finanzierende Autobank.
Das Urteil des EuGH ermöglicht Ihnen den Widerruf Ihres Kredites oder Leasingvertrages, sofern die Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Im Falle eines Widerrufs erhalten Sie Ihre Anzahlung und alle Monatsraten zurück. Im Gegenzug kann die Bank eine Entschädigung für die Nutzung des KFZ verlangen.
Sollten Sie Ihren Autokredit, Ihren Leasingvertrag oder Ihre KFZ-Finanzierung als Verbraucher ab dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, entfällt für Sie die Nutzungsentschädigung gegenüber der Bank für die Nutzung des Autos. Das bedeutet, Sie übergeben Ihr gebrauchtes KFZ einfach an die finanzierende Bank (Anspruchsgegner ist NICHT das Autohaus) und erhalten Ihre Anzahlung und alle Monatsraten zurück.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese unter Umständen die Kosten des Widerrufs, sobald Ihr Kreditgeber Ihren Widerruf ablehnt. Jüngere Rechtsschutzversicherung haben in den letzten Jahren einen derartigen Widerruf von Verträgen explizit von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Gerne prüfen wir individuell, ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlen muss.
Sollte keine Rechtsschutzdeckung bestehen, profitieren Sie von unserem Netzwerk im Rahmen einer möglichen Prozessfinanzierung. Hier wird ein reines Erfolgshonorar vereinbart - völlig ohne Kostenrisiko für Sie. Gerne informieren wir Sie auf Wunsch über über diese Möglichkeit.
Derzeit werden in den Musterfeststellungsklagen die Vergleiche ausgehandelt. Betroffene akzeptieren hier meist zähneknirrschend auf Anraten Ihrer Rechtsanwälte. Mit dem Widerrufsjoker lohnt es sich nun noch einmal genauer hinzusehen:
"Der Widerruf eines Autokredits ist meist besser als der Vergleich der Autoindustrie. Dabei spielt die Marke keine Rolle. Betroffene sollten ihren Autokredit von einer Fachanwaltskanzlei prüfen lassen und dann den Widerruf vorziehen."
Unsere Kanzlei vertritt sowohl Betroffene im Dieselskandal als auch in Widerrufsverfahren gegen die finanzierende Autobank und raten – gerade Beteiligten im Musterfeststellungsverfahren – dringend, Ihren Autokreditvertrag fachanwaltlich prüfen zu lassen. Unsere Kanzlei nimmt diese Vorprüfung gerne kostenfrei für Sie vor.
Kostenfreie Vorprüfung Ihres AutokreditesDie Vorabprüfung Ihres Kreditvertrages verläuft online, schnell und unkompliziert. Sie nutzen unser Formular zur Übermittlung Ihrer Angaben.
Zunächst sichten wir Ihren übermittelten Kreditvertrag und die weiteren Dokumente. Sobald diese Sichtprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen im Anschluss die in Ihrem Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung. Sollte diese angreifbar und ein Widerruf möglich sein, kontaktieren wir Sie mit dem Prüfungsergebnis und besprechen telefonisch das weitere Vorgehen.
Grundsätzlich können Sie Ihrer Bank gegenüber selbst den Widerruf erklären. Unsere Erfahrungen aus vergangenen Widerrufen zeigen jedoch, dass Banken Widerrufe von Verbrauchern generell "abbügeln". Konkret bedeutet das: Sie erhalten meist ein kurzes Schreiben, in dem Ihr Widerruf abgelehnt wird und Ihnen erklärt wird, dass Ihr Vertrag vom Urteil des EuGH nicht betroffen sei.
Wir empfehlen daher bereits den Widerruf von einer spezialisierten und in Bankenkreisen bekannten Kanzlei erklären zu lassen. Dies verbessert die Erfolgsaussichten, verkürzt den Prozess erheblich und verursacht keine zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten.
Unsere Fachanwaltskanzlei hilft Ihnen hier gerne weiter.