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Widerruf von Autokrediten

Der EuGH hat am 26.03.2020 mit bahnbrechendem Urteil den Verbraucherschutz gestärkt und für Sie den Widerrufsjoker für Autokredite geschaffen.

Etwa 90% aller Verträge angreifbar.

Das Urteil des höchsten europäischen Gerichts bezieht sich auf eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung, die zwischen 2010 und 2019 in nahezu jeder Autofinanzierung zu finden ist:

"Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat."

Diese Widerrufsbelehrung verweist wiederum auf andere Rechtsvorschriften im sogenannten "Kaskadenverweis". Für den Kreditnehmer ist daraus nicht zu erkennen, ab wann die Frist nun schlussendlich beginnt. Die Folge aus dem Urteil des EuGH ist nun, dass Sie als Verbraucher Ihre Autofinanzierung widerrufen, das Auto zurückgeben können und Ihre geleisteten Zahlungen (Raten und Anzahlung) zurückerhalten.

Kostenfreie Vorprüfung Ihres Autokredites

Kompetent

Unsere Kanzlei hat in den vergangen Jahren mehr als 10.000 Kreditverträge erfolgreich geprüft und Mandanten in ganz Deutschland vertreten.

Individuell

Wir prüfen Ihren Autokredit durch einen Fachanwalt genauestens und individuell, bevor wir mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten besprechen.

Kostenfrei

Unsere individuelle Vorabprüfung ist für Sie völlig kostenfrei. Eine Teilnahme an der Vorabprüfung verpflichtet Sie nicht zur Mandatserteilung.

Forderungsrechner Leasing & Kredite

Forderung berechnen

Wenn Sie Ihren Leasingvertrag oder Autokredit erfolgreich widerrufen, erhalten Sie Ihre Anzahlung in voller Höhe sowie alle Tilgungs- oder Leasingraten zurück.

Nutzen Sie unseren Widerrufarechner und berechnen Sie die Höhe Ihrer Rückerstattung durch die finanzierende Autobank.


Online Kreditwiderruf

Die Abwicklung Ihres Kreditwiderrufs mit Ihrer Bank erfolgt einfach, unkompliziert und komplett online bzw. telefonisch. Zu keinem Zeitpunkt ist ein physisches Treffen notwendig. Das schützt uns in Corona-Zeiten und spart Reisekosten.

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Vorteile Ihres Autokredit-Widerrufs

Für Sie als Kreditnehmer kann der erfolgreiche Widerruf Ihres Autokredits gegen die finanzierende Bank einen enormen finanziellen Vorteil bedeuten.

Autokredit bis zum 12.06.2014

Das Urteil des EuGH ermöglicht Ihnen den Widerruf Ihres Kredites oder Leasingvertrages, sofern die Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Im Falle eines Widerrufs erhalten Sie Ihre Anzahlung und alle Monatsraten zurück. Im Gegenzug kann die Bank eine Entschädigung für die Nutzung des KFZ verlangen.

Autokredit ab dem 13.06.2014

Sollten Sie Ihren Autokredit, Ihren Leasingvertrag oder Ihre KFZ-Finanzierung als Verbraucher ab dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, entfällt für Sie die Nutzungsentschädigung gegenüber der Bank für die Nutzung des Autos. Das bedeutet, Sie übergeben Ihr gebrauchtes KFZ einfach an die finanzierende Bank (Anspruchsgegner ist NICHT das Autohaus) und erhalten Ihre Anzahlung und alle Monatsraten zurück.

Kostenfreie Vorprüfung

Was kostet ein Autokreditwiderruf?

Der Widerruf Ihres Autokredits gegenüber Ihrer Bank selbst verursacht zunächst keine Kosten. Allerdings müssen Sie auch die Rechtsfolgen beachten. Dies klären wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen der kostenfreien Vorprüfung.

Rechtsschutzdeckung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese unter Umständen die Kosten des Widerrufs, sobald Ihr Kreditgeber Ihren Widerruf ablehnt. Jüngere Rechtsschutzversicherung haben in den letzten Jahren einen derartigen Widerruf von Verträgen explizit von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Gerne prüfen wir individuell, ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlen muss.

Kostendeckung durch Prozessfinanzierer

Sollte keine Rechtsschutzdeckung bestehen, profitieren Sie von unserem Netzwerk im Rahmen einer möglichen Prozessfinanzierung. Hier wird ein reines Erfolgshonorar vereinbart - völlig ohne Kostenrisiko für Sie. Gerne informieren wir Sie auf Wunsch über über diese Möglichkeit.

Kostenfreie Vertragsprüfung

Widerrufsjoker im Dieselskandal

Sie sind Betroffener im Dieselskandal? Dann bietet Ihnen der Widerruf Ihres Autokredits eine Alternative

Oft besser als jeder Vergleich.

Derzeit werden in den Musterfeststellungsklagen die Vergleiche ausgehandelt. Betroffene akzeptieren hier meist zähneknirrschend auf Anraten Ihrer Rechtsanwälte. Mit dem Widerrufsjoker lohnt es sich nun noch einmal genauer hinzusehen:

"Der Widerruf eines Autokredits ist meist besser als der Vergleich der Autoindustrie. Dabei spielt die Marke keine Rolle. Betroffene sollten ihren Autokredit von einer Fachanwaltskanzlei prüfen lassen und dann den Widerruf vorziehen."

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Betroffene im Dieselskandal als auch in Widerrufsverfahren gegen die finanzierende Autobank und raten – gerade Beteiligten im Musterfeststellungsverfahren – dringend, Ihren Autokreditvertrag fachanwaltlich prüfen zu lassen. Unsere Kanzlei nimmt diese Vorprüfung gerne kostenfrei für Sie vor.

Kostenfreie Vorprüfung Ihres Autokredites

Kompetent

Unsere Kanzlei hat in den vergangen Jahren mehr als 10.000 Kreditverträge geprüft und Mandanten in ganz Deutschland vertreten.

Individuell

Wir prüfen Ihren Autokredit durch einen Fachanwalt genauestens und individuell, bevor wir mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten besprechen.

Kostenfrei

Unsere individuelle Vorabprüfung ist für Sie völlig kostenfrei. Eine Teilnahme an der Vorabprüfung verpflichtet Sie nicht zur Mandatserteilung.

Fragen zum Kreditwiderruf

Die Vorabprüfung Ihres Kreditvertrages verläuft online, schnell und unkompliziert. Sie nutzen unser Formular zur Übermittlung Ihrer Angaben.

Zunächst sichten wir Ihren übermittelten Kreditvertrag und die weiteren Dokumente. Sobald diese Sichtprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen im Anschluss die in Ihrem Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung. Sollte diese angreifbar und ein Widerruf möglich sein, kontaktieren wir Sie mit dem Prüfungsergebnis und besprechen telefonisch das weitere Vorgehen.

Grundsätzlich können Sie Ihrer Bank gegenüber selbst den Widerruf erklären. Unsere Erfahrungen aus vergangenen Widerrufen zeigen jedoch, dass Banken Widerrufe von Verbrauchern generell "abbügeln". Konkret bedeutet das: Sie erhalten meist ein kurzes Schreiben, in dem Ihr Widerruf abgelehnt wird und Ihnen erklärt wird, dass Ihr Vertrag vom Urteil des EuGH nicht betroffen sei.

Wir empfehlen daher bereits den Widerruf von einer spezialisierten und in Bankenkreisen bekannten Kanzlei erklären zu lassen. Dies verbessert die Erfolgsaussichten, verkürzt den Prozess erheblich und verursacht keine zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten.

Unsere Fachanwaltskanzlei hilft Ihnen hier gerne weiter.

Ihre Ansprechpartner

Stefan Seehofer
Stefan Seehofer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Angela Wassermann
Angela Wassermann
Widerrufsexpertin und Rechtsanwaltsfachangestellte
Talina Loidl
Talina Loidl
Widerrufsexpertin und Rechtsanwaltsfachangestellte
Heike Blasi
Heike Blasi
Widerrufsexpertin und Rechtsanwaltsfachangestellte

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