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Widerruf von Immobiliendarlehen

Der EuGH hat am 26.03.2020 mit bahnbrechendem Urteil den Verbraucherschutz gestärkt und für Sie den Widerrufsjoker für Immobiliendarlehen geschaffen.

Die Mehrzahl aller Verträge angreifbar.

Das Urteil des höchsten europäischen Gerichts bezieht sich bei Immobiliendarlehen auf eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 in nahezu jeder Immobilienfinanzierung zu finden ist:

"Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat."

Diese Widerrufsbelehrung verweist wiederum auf andere Rechtsvorschriften im sogenannten "Kaskadenverweis". Für den Kreditnehmer ist daraus nicht ohne weiteres zu erkennen, ab wann die Frist nun tatsächlich beginnt. Die Folge für Sie als Verbraucher ist nun, dass Sie Ihr Immobiliendarlehen -einen erfolgreichen jetzigen Widerruf unterstellt- auch Jahre nach dem Abschluss widerrufen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung umschulden können.

Kostenfreie Vorprüfung Ihres Immobiliendarlehens

Kompetent

Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Jahren mehr als 10.000 Kreditverträge geprüft und Mandanten im ganz Deutschland vertreten.

Individuell

Wir prüfen Ihr Immobiliendarlehen durch einen Fachanwalt genau und individuell, bevor wir mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten besprechen.

Kostenfrei

Unsere individuelle Vorabprüfung ist für Sie völlig kostenfrei. Eine Teilnahme an der Vorabprüfung verpflichtet Sie nicht zur Mandatserteilung.

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Die Abwicklung Ihres Darlehenswiderrufs erfolgt einfach und unkompliziert komplett online und telefonisch. Zu keinem Zeitpunkt ist ein physisches Treffen notwendig. Das schützt uns in Corona-Zeiten und spart Reisekosten.

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Vorteile Ihres Immobiliendarlehen-Widerrufs

Für Sie als Kreditnehmer kann der erfolgreiche Widerruf Ihres Immobiliendarlehens schnell einen Vorteil von mehreren tausend Euro bringen.

Umschulden ohne Vorfälligkeit

Der erfolgreiche Widerruf Ihres Immobiliendarlehens bedeutet die Rückabwicklung des Darlehens. Konkret erhalten Sie insbesondere eine Nutzungsentschädigung auf geleisteten Ratenzahlungen und können den Schuldbetrag durch ein neues, zinsgünstigeres Immobiliendarlehen ablösen und entgehen somit der teuren Vorfälligkeitsentschädigung.

Länger günstige Zinsbindung

In der Regel wurde für Immobiliendarlehen eine Zinsbindung von 10 Jahren vereinbart. Sollte Ihr Immobiliendarlehen nun beispielsweise schon fünf oder mehr Jahre laufen, so können Sie noch viel länger von günstigeren Zinsen profitieren.

Kostenfreie Vorprüfung

Was kostet ein Darlehenswiderruf?

Der Widerruf eines Immobiliendarlehens selbst verursacht zunächst keine Kosten. Allerding müssen Sie auch die Rechtsfolgen beachten. Dies klären wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen der kostenfreien Vorprüfung.

Rechtsschutzdeckung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten des Widerrufsverfahrens, sobald Ihr Kreditgeber Ihren Widerruf ablehnt. Die Eintrittspflicht ist generell von den vereinbarten Rechtsschutzbedingungen abhängig. Gerne prüfen wir individuell, ob die Kosten durch Ihre Police gedeckt sind.

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Fragen zum Kreditwiderruf

Die Vorabprüfung Ihres Kreditvertrages verläuft online, schnell und unkompliziert. Sie nutzen unser Formular zur Übermittlung Ihrer Angaben.

Zunächst sichten wir Ihren übermittelten Kreditvertrag und die weiteren Dokumente. Sobald diese Sichtprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen im Anschluss die in Ihrem Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung. Sollte diese angreifbar und ein Widerruf möglich sein, kontaktieren wir Sie mit dem Prüfungsergebnis und besprechen telefonisch das weitere Vorgehen.

Grundsätzlich können Sie Ihrer Bank gegenüber selbst den Widerruf erklären. Unsere Erfahrungen aus vergangenen Widerrufen zeigen jedoch, dass Banken Widerrufe von Verbrauchern generell "abbügeln". Konkret bedeutet das: Sie erhalten meist ein kurzes Schreiben, in dem Ihr Widerruf abgelehnt wird und Ihnen erklärt wird, dass Ihr Vertrag vom Urteil des EuGH nicht betroffen sei.

Wir empfehlen daher bereits den Widerruf von einer spezialisierten und in Bankenkreisen bekannten Kanzlei erklären zu lassen. Dies verbessert die Erfolgsaussichten, verkürzt den Prozess erheblich und verursacht keine zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten.

Unsere Fachanwaltskanzlei hilft Ihnen hier gerne weiter.

Ihre Ansprechpartner

Stefan Seehofer
Stefan Seehofer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Angela Wassermann
Angela Wassermann
Widerrufsexpertin und Rechtsanwaltsfachangestellte
Talina Loidl
Talina Loidl
Widerrufsexpertin und Rechtsanwaltsfachangestellte
Heike Blasi
Heike Blasi
Widerrufsexpertin und Rechtsanwaltsfachangestellte

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