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Kreditwiderruf Toyota Bank

Der EuGH hat am 26.03.2020 mit bahnbrechendem Urteil den Verbraucherschutz gestärkt und für Sie den Widerrufsjoker für Autokredite geschaffen.

Nahezu alle Toyota Bank Verträge angreifbar.

Das Urteil des EuGH zum "Widerrufsjoker" bezieht sich auf eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung, die zwischen 2010 und 2019 in nahezu jedem Leasingvertrag und Kreditvertrag der Toyota Bank zu finden ist:

"Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat."

Für Kunden der TOYOTA Kreditbank GmbH ergibt sich hieraus eine einmalige Gelegenheit laufende Kredit- oder Leasingverträge zu widerrufen. Ein erfolgreicher Widerruf hat zur Folge, dass Sie Ihren genutzten Wagen zurückgeben und im Gegenzug die Anzahlung sowie sämtliche Leasing- oder Tilgungsraten erstattet bekommen.

Vertrag der Toyota Bank prüfen

Kompetent

Unsere Kanzlei hat in den vergangen Jahren mehr als 10.000 Kreditverträge (u.a. der Toyota Bank) geprüft und Mandanten in ganz Deutschland vertreten.

Individuell

Wir prüfen Ihren Autokredit durch einen Fachanwalt genauestens und individuell, bevor wir mit Ihnen Ihre Erfolgsaussichten besprechen.

Kostenfrei

Unsere individuelle Vorabprüfung ist für Sie völlig kostenfrei. Eine Teilnahme an der Vorabprüfung verpflichtet Sie nicht zur Mandatserteilung.

Forderungsrechner Leasing & Kredite

Forderung gegen Toyota Bank berechnen

Wenn Sie Ihren Leasingvertrag oder Autokredit erfolgreich widerrufen, erhalten Sie Ihre Anzahlung in voller Höhe sowie alle Tilgungs- oder Leasingraten zurück.

Nutzen Sie unseren Widerrufarechner und berechnen Sie die Höhe Ihrer Rückerstattung durch die finanzierende Autobank.


Online Kreditwiderruf

Die Abwicklung Ihres Kreditwiderrufs gegen die TOYOTA Kreditbank GmbH erfolgt einfach und unkompliziert über unsere Plattform. Ein persönliches Treffen ist hierbei nicht notwendig. Als Mandant profitieren Sie von unserer sicheren Legal Tech Infrastruktur.

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Vorteile Ihres Widerrufs

Wenn Sie als Verbraucher bei der Toyota Bank einen Leasingvertrag oder Kreditvertrag unterzeichnet haben und diesen erfolgreich widerrufen, kann dies für Sie einen enormen finanziellen Vorteil bedeuten.

Autokredit vor dem 13.06.2014

Wenn Ihr Kreditvertrag mit der TOYOTA Kreditbank GmbH eine unwirksame Widerrufsbelehrung enthält, können Sie diesen widerrufen. Sie erhalten dann Ihre Anzahlung und alle Leasing- oder Tilgungsraten zurück. Derzeit ist strittig, ob die Toyota Bank eine Nutzungsentschädigung geltend machen kann.

Autokredit ab dem 13.06.2014

Sollten Sie Ihren Autokredit, Ihren Leasingvertrag oder Ihre KFZ-Finanzierung als Verbraucher mit der TOYOTA Kreditbank GmbH am 13.06.2014 oder später abgeschlossen haben, kann die Toyota Bank keine Nutzungsentschädigung verlangen. Konkret bieten Sie Ihr Fahrzeug der Toyota Bank an und erhalten Ihre Anzahlung sowie alle Monatsraten zurück.

WICHTIG: Bei Ihrem Vertragswiderruf ist Ihr Anspruchsgegner immer die Toyota Bank und nicht Ihr Autohaus vor Ort. Das Autohaus erleidert durch Ihren Widerruf keinen finanziellen Nachteil sondern erhält vielmehr ein Neugeschäft, sollten Sie sich erneut für ein Fahrzeug entscheiden.

Kostenfreie Vorprüfung

Was kostet ein Autokreditwiderruf?

Der Widerruf Ihres Leasingvertrages oder Autokredits bei der TOYOTA Kreditbank GmbH verursacht keine Kosten. Der folgende Prozess kann jedoch ein Kostenrisiko bergen. Dieses besprechen wir mit Ihnen persönlich im Rahmen der kostenfreien Vertragsprüfung.

Rechtsschutzdeckung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese unter Umständen die Kosten des Widerrufs, sobald die TOYOTA Kreditbank GmbH Ihren Widerruf ablehnt. Rechtsschutzversicherungen, die jüngst abgeschlossen wurden, haben in den letzten Jahren einen derartigen Widerruf von Verträgen explizit von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung den Widerruf gegen die Toyota Bank zahlen muss, prüfen wir gerne im Rahmen unserer kostenfreien Vertragsprüfung.

Kostendeckung durch Prozessfinanzierer

Für den Fall, dass Sie keine Rechtsschutzdeckung erhalten, können Sie über unser Netzwerk auch auf Prozessfinanzierer zurückgreifen, der für Sie das Kostenrisiko trägts. Hier wird ein reines Erfolgshonorar vereinbart - völlig ohne Kostenrisiko für Sie. Gerne informieren wir Sie auf Wunsch über über diese Möglichkeit.

Kostenfreie Vertragsprüfung

Widerrufsjoker im Dieselskandal

Sie sind Betroffener im Dieselskandal? Dann bietet Ihnen der Widerruf Ihres Autokredits eine Alternative

Oft besser als jeder Vergleich.

Derzeit werden gegen viele Autohersteller Musterfeststellungsklagen betrieben oder Vergleiche ausgehandelt. Verbraucher akzeptieren hier teilweise auf Anraten Ihrer Rechtsanwälte diese Vergleiche. Mit dem Widerrufsjoker im Hinterkopf lohnt es sich nun noch einmal genauer hinzusehen:

"Der Widerruf eines Autokredits mit der Toyota Bank ist meist besser als der Vergleich mit dem Hersteller selbst. Dabei spielt die Marke keine Rolle. Betroffene sollten ihren Anspruch gegen die Toyota Bank von einer Fachanwaltskanzlei prüfen lassen und dann den Widerruf vorziehen."

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Betroffene im Dieselskandal als auch in Widerrufsverfahren gegen die Toyota Bank und raten dringend, Ihren Leasingvertrag oder Ihre Finanzierung fachanwaltlich prüfen zu lassen. Unsere Kanzlei nimmt diese Vorprüfung gerne kostenfrei für Sie vor.

Kostenfreie Vorprüfung Ihres Autokredites

Fragen zum Kreditwiderruf

Die Vorabprüfung Ihres Kreditvertrages verläuft online, schnell und unkompliziert. Sie nutzen unser Formular zur Übermittlung Ihrer Angaben.

Zunächst sichten wir Ihren übermittelten Kreditvertrag und die weiteren Dokumente. Sobald diese Sichtprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen im Anschluss die in Ihrem Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung. Sollte diese angreifbar und ein Widerruf möglich sein, kontaktieren wir Sie mit dem Prüfungsergebnis und besprechen telefonisch das weitere Vorgehen.

Grundsätzlich können Sie Ihrer Bank gegenüber selbst den Widerruf erklären. Unsere Erfahrungen aus vergangenen Widerrufen zeigen jedoch, dass Banken Widerrufe von Verbrauchern generell "abbügeln". Konkret bedeutet das: Sie erhalten meist ein kurzes Schreiben, in dem Ihr Widerruf abgelehnt wird und Ihnen erklärt wird, dass Ihr Vertrag vom Urteil des EuGH nicht betroffen sei.

Wir empfehlen daher bereits den Widerruf von einer spezialisierten und in Bankenkreisen bekannten Kanzlei erklären zu lassen. Dies verbessert die Erfolgsaussichten, verkürzt den Prozess erheblich und verursacht keine zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten.

Unsere Fachanwaltskanzlei hilft Ihnen hier gerne weiter.

Ihre Ansprechpartner

Stefan Seehofer
Stefan Seehofer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Angela Wassermann
Angela Wassermann
Widerrufsexpertin und Rechtsanwaltsfachangestellte
Talina Loidl
Talina Loidl
Widerrufsexpertin und Rechtsanwaltsfachangestellte
Heike Blasi
Heike Blasi
Widerrufsexpertin und Rechtsanwaltsfachangestellte

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